Vor der "eigentlichen" Psychotherapie finden bis zu vier sognannte probatorische Sitzungen statt, die man auch "Probesitzungen" nennen könnte. Diese dienen dem gegenseitigen Kennenlernen, der Diagnostik und Indikationsstellung, der gemeinsamen Definition von Therapiezielen und der Therapieplanung.
Während der Probatorik können Sie als Klient die Entscheidung für eine Psychotherapie und die Wahl des Psychotherapeuten prüfen. Ebenso kann ich mir ein Bild darüber machen, ob eine erfolgversprechende Zusammenarbeit zu erwarten ist.
Bei gesetzlich Versicherten werden die Kosten für die probatorischen Sitzungen von der Krankenkasse direkt übernommen. Für die weiteren psychotherapeutischen Sitzungen ist bei gegebener Indikation ein Antragsverfahren notwendig, welches ich gemeinsam mit Ihnen durchführe. Alternativ gibt es im Falle akuter Krisen die Möglichkeit einer Akubehandlung, die bei der Krankenkasse lediglich gemeldet werden muss.
Privatkassen erstatten abhängig von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag manchmal nur einen Teil der Kosten bzw. nur eine bestimmte Anzahl von Therapiesitzungen. Bitte erkundigen Sie sich daher selbst über Ihre speziellen Versicherungsbedingungen und fordern gegebenfalls selbst die Formulare für den Antrag auf Psychotherapie bei Ihrer Privatkasse oder Beihilfestelle an.
Mein Honorar pro 50-minütiger Therapiesitzung für privat Versicherte/Selbstzahler beträgt:
Euro 100,56 (2,3-facher Satz GOÄ) bei durchschnittlichem Aufwand
Euro 153,02 (3,5-Facher Satz GOÄ) bei erhöhtem Aufwand
Weitere ärztliche Leistungen werden nach GOÄ in Rechnung gestellt.