Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten einer Nadel-Akupunktur bei chronischen Schmerzen der Kniegelenke oder Lendenwirbelsäule für eine Behandlungsserie von 10 Sitzungen alle 12 Monate. Chronisch bedeutet in diesem Fall, dass die Schmerzen seit mindestens 6 Monaten bestehen und ärztlich dokumentiert sein müssen.
Private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten die Kosten einer Nadel-Akupunktur in der Regel dann, wenn Schmerzen im Vordergrund stehen – es sei denn, diese Leistungen sind im Versicherungsvertrag ausgeschlossen oder in der Anzahl begrenzt. Einige private Zusatzversicherungen erkennen allerdings nur Leistungen nach der Heilpraktiker-Gebührenordnung (GEBÜH) an. Ärzte dürfen nur nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen.
Es ist daher zu empfehlen, sich vor einer Behandlung bei der eigenen Privatkasse nach den speziellen Konditionen der Kostenübernahme (z.B. Kostenübernahme bei vorliegender Indikation, Kostenübernahme für alternative Akupunkturmethoden, Kostenübernahme für ärztliche Akupunkturleistung nach GOÄ) zu erkundigen.
Für Selbstzahler liegen die Kosten einer Akupunkturbehandlung in meiner Praxis je nach Behandlungsdauer und Behandlungsaufwand zwischen 27 und 47 Euro pro Sitzung. Bei Erstvorstellung fallen zusätzliche Kosten für die Erhebung einer Erstanamnese nach den Kriterien der Traditionellen Chinesischen Medizin sowie für eine symptombezogene körperliche Untersuchung mit Zungen- und Pulsdiagnostik an. Diese einmaligen Kosten betragen - je nach Aufwand - zwischen 31 und 132 Euro.